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Wohngeld-Anspruch? Lassen Sie sich beraten!

Sie möchten wissen, ob Sie eventuell Anspruch auf Wohngeld haben? Nutzen Sie die Info- und Beratungsstellen in Krefeld!

Aufgrund von Gesetzesänderungen können seit Jahresbeginn 2023 deutlich mehr Personen Wohngeld in Anspruch nehmen. Alle möglicherweise neuen Anspruchsberechtigten können sich hierzu in Krefeld persönlich beraten lassen.

Wer kann Wohngeld bekommen?

  • Menschen in Arbeit oder Rente, deren Haushaltseinkommen fürs Wohnen nicht ausreicht
  • Bewohner(innen) von Alten- oder Pflegeheimen
  • Studierende, die kein Bafög oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher(innen) von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld
  • Wohnungs- oder Hauseigentümer mit zu geringem Einkommen, um Kredite tilgen zu können
  • Gewerbetreibende in Zahlungsnot; hier nennt sich das Wohngeld dann Lastenzuschuss
     

WKR rät, keine Zeit zu verlieren

„Wir raten unseren Mieterinnen und Mietern mit geringen Einkommen dazu, unbedingt ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen und diese Unterstützung zu beantragen“, sagt Peter Schwarz, Geschäftsbereichsleiter Hausbewirtschaftung bei der Wohnstätte Krefeld. „Dabei gilt es, keine Zeit zu verlieren. Denn der Mietzuschuss wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht erst, wenn er bewilligt ist.“

    Für weitere Infos zum Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales der Stadt Krefeld:
    Antrag auf Wohngeld

    Infos zum Bürgergeld gibt es beim Jobcenter Krefeld:
    Bürgergeld – Neuantrag laufende Leistungen
    Bürgergeld – Antrag auf einmalige Heizkostenübernahme

    Foto: WKR