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So vermeiden Sie gefährliches Kohlenmonoxid

Je kälter die Tage und Nächte, umso mehr müssen Gasfeuerstätten leisten. Halten Sie deswegen stets die Lüftungsöffnungen der Innentüren frei!

Viele Mieterinnen und Mieter beheizen ihre Wohnungen mit Gasfeuerstätten, die in den Badezimmern oder Küchen installiert sind. So komfortabel diese Geräte sind, um für Wärme und warmes Wasser zu sorgen, so sorgsam sollte auch der Umgang damit sein.

Lüftungsöffnungen müssen frei bleiben

Betrieb, Wartung, Pflege, Entstörung oder Reparaturen dieser Gasfeuerstätten sind Sache des Schornsteinfegers oder des Gas-Wasser-Installateurs. Aber auch Mieterinnen und Mieter sind in der Pflicht, denn: Oftmals sind in den Innentüren von Bad und/oder Küche Lüftungsöffnungen eingebaut. Durch diese Lüftungsgitter strömt dann Sauerstoff für eine saubere Verbrennung ein. Diese Öffnungen müssen komplett frei bleiben, dürfen also nicht mit Tapete, Spiegeln, Postern, Vorhängen, Folien etc. bedeckt oder verschlossen sein – weder ganz noch zum Teil.

Giftiges Gas ist geruchs- und geschmacklos

Bei verschlossen Lüftungsöffnungen kann es zu einer unvollkommenen Verbrennung der Gase kommen, und dann entsteht Kohlenmonoxid (CO) – ein hochgiftiges Atemgas. „Es besteht dann Lebensgefahr für die Bewohner der Wohnung. Kohlenmonoxid ist deswegen so tückisch, weil es geruchs- und geschmacklos ist“, warnt Ulrich Grüttner, Krefelder Schornsteinfegermeister und Sachverständiger im Schornsteinfegerhandwerk.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bestätigte nach einer Befragung von mehr als 1.000 Menschen: „Zwar ist das Risiko vielen bewusst, doch wird die Situation häufig nicht richtig eingeschätzt. Mehr als ein Drittel der Befragten glaubt fälschlicherweise, man könne Kohlenmonoxid am Geruch, Rauch oder am Alarm eines Rauchmelders erkennen.“ Dem ist eben nicht so; vielmehr entsteht und verbreitet sich das gefährliche Kohlenmonoxid unbemerkt.

Die dringende Bitte und Aufforderung seitens der Wohnstätte lautet also: Lassen Sie die notwendigen Lüftungsöffnungen immer vollständig frei! Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Schornsteinfeger oder den Gas-Wasser-Installateur.

Alles, was Sie im Zusammenhang mit CO wissen sollten, hat das BfR in einem Booklet zusammengefasst.

Foto: BfR/Screenshot