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Haushalte bekommen mehr Wohngeld

Seit Jahresbeginn gilt das Wohngeldstärkungsgesetz. Hiermit sollen Haushalte mit geringem Einkommen bei gestiegenen Wohnkosten unterstützt werden.

Im Interview beantwortet Peter Schwarz, Geschäftsbereichsleiter Hausbewirtschaftung bei der Wohnstätte Krefeld (WKR), was Mieterinnen und Mieter zum Wohngeld wissen möchten.

Herr Schwarz, was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Letztlich ist das Wohngeld auch ein Ausgleich für viele staatliche Regelungen, die das Wohnen in den letzten Jahren auch verteuert haben. – Zu beachten ist aber, das Wohngeld nicht mit den „Kosten der Unterkunft“ zu verwechseln. Diese sind Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe.

Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeldberechtigt sind zunächst mal alle Mieterinnen und Mieter, deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG bezieht, da die Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.

Wie berechnet sich das Wohngeld?
Im ersten Schritt werden bei der Antragstellung drei Bereiche abgefragt: das Brutto-Gesamteinkommen des Haushalts, die Zahl der Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der Miete. Haushaltsmitglieder sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaften oder auch Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen. Aber auch Kinder, Pflegekinder und Pflegeeltern gehören zu den Haushaltsmitgliedern. Je mehr Menschen in einem Haushalt leben, umso höher ist in der Regel die Einkommensgrenze.

Im zweiten Schritt wird das Wohngeld anhand sogenannter Mietenstufen errechnet, die in Krefeld gelten. Das bedeutet: Richtmaß sind die festgelegten Höchstbeträge, die wiederum von den Mietenstufen abhängen und nicht unbedingt die Miete, die der Antragsteller im Einzelfall tatsächlich zahlt. Dann wird das Gesamt-Bruttoeinkommen herangezogen. Von diesem Betrag werden Pauschalen abgezogen, abhängig, ob von Steuern sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entrichtet werden müssen.

Wer eine grobe Einschätzung möchte, ob man Wohngeld berechtigt ist, kann online kostenlose Wohngeldrechner nutzen, zum Beispiel unter www.wohngeld.org.

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?
Der Mietzuschuss wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde, und das in der Regel für zwölf Monate. Nach Ablauf eines Jahres muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wo kann man Wohngeld beantragen?
Antragsformulare und die Möglichkeit Wohngeld online zu beantragen, gibt es auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (www.mhkbg.nrw). In Krefeld wendet man sich an den Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld (www.krefeld.de). Mitzubringen beim Termin vor Ort sind der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld, die Mietbescheinigung vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums), der Mietvertrag und die letzte Mietquittung sowie Personalausweis oder Reisepass.

Foto: AdobeStock