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Für den Notdienst braucht es einen echten Notfall

Ein tropfender Wasserhahn ist kein Notfall, ein allgemeiner Stromausfall schon. Hier erfahren Sie, wann der Notdienst zu benachrichtigen ist.

Für Notfälle außerhalb unserer Geschäftszeiten teilen wir Ihnen regelmäßig auf unserer Internetseite, in unserer Mieterzeitung und auf unserem Anrufbeantworter die aktuellen Rufnummern unserer Partnerfirmen mit.

Einen Notfall stellen beispielsweise ein Gas- oder Wasserrohrbruch oder ein allgemeiner Stromausfall – insbesondere im Treppenhaus – dar. Ebenso eine starke Verstopfung der Abflussleitungen, ein Rückstau bei den Entwässerungsleitungen oder ein Dachschaden nach einem Sturm.

Gefahren für Leib und Leben?
Um einen Notfall handelt es sich somit, wenn umgehend Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren für Leib und Leben oder zur Schadenminderung und zur Vermeidung von größeren Folgeschäden erforderlich sind und diese nicht bis zum nächsten Werktag aufgeschoben werden können. „Der oft angeführte „tropfende Wasserhahn“ oder ein einzelner „kalter“ Heizkörper in der Wohnung stellen aus unserer Sicht keinen Notfall und können im Rahmen unserer täglichen Schadensannahme direkt dem verantwortlichen Bestandstechniker gemeldet werden. Hier kann die Schadensmeldung auch bis zum nächsten Werktag warten“, erklärt Peter Schwarz, Bereichsleiter Hausbewirtschaftung bei der Wohnstätte Krefeld.   

Fazit: Bei Gefahr in Verzug und wenn größere Schäden für Ihre Wohnung und das Haus drohen, sofort den jeweiligen Handwerker aus der Notdienstliste anrufen. In Brand- und Katastrophenfällen muss die Feuerwehr umgehend unter Tel. 112 alarmiert werden.