8 9 Willkommen zu Hause #75 Krefeld will klimaneutral werden. Als größtes ortsansässiges Wohnungsunternehmen ist die Wohnstätte nun dem Krefelder Klimapakt beigetreten. „Klimaschutz geht nur zusammen. Durch gemeinsamen Erfahrungsaustausch können wir die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vereinfachen und beschleunigen. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Wohnstätte dem Klimapakt beigetreten ist und von diesem Netzwerk von Stadt, Wirtschaft und Wissenschaft profitieren will“, erklärt Sabine Lauxen, Krefelds Dezernentin für Soziales, Umwelt und Gesundheit. Als Klimapartnerin beschreibt die Wohnstätte Ziele und Maßnahmen zur CO2-Reduktion. Auf ihrem Klimapfad setzt die WKR auf Ökostrom sowie NACHHALTIGKEIT Wohnstätte schließt sich Krefelder Klimapakt an CO2-arme Wärmeversorgung, energetische Modernisierung, umsichtige Neubautätigkeit und die Sensibilisierung ihrer Mieterinnen und Mieter für Energieeinsparmöglichkeiten. „Nachhaltiges Handeln liegt in unserer DNA“ Die Wohnstätte hat sich das Ziel gesetzt, ihre CO2-Emissionen kontinuierlich zu senken und plant ihren Wohnungsbestand klimaneutral umzubauen. „Nachhaltiges Handeln liegt als kommunales Wohnungsunternehmen in unserer DNA. Wir verstehen es als unsere leitende Aufgabe, ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte in Einklang zu bringen, und freuen uns, über den Beitritt zum Klimapakt einen Beitrag leisten zu können“, sagt WKR-Vorständin Sandra Altmann. Die WKR-Vorstände Bastian Imig und Sandra Altmann mit Sabine Lauxen, Dezernentin für Soziales, Umwelt und Gesundheit, nach der Unterzeichnung des Krefelder Klimapakts. RATGEBER Der Winter und der Jahreswechsel stehen an. Zeit, Sie darauf hinzuweisen, dass alle Mieterinnen und Mieter zwei wichtige Pflichten haben: die Rauchwarnmelder in der Wohnung zu checken und die Regeln beim Winterdienst zu beachten. Rauchwarnmelder-Check ist schnell gemacht Einmal pro Jahr muss diese technische Kontrolle stattfinden. Das bringt Sicherheit und dauert auch gar nicht lange: ➔ Checken Sie die Rauchwarnmelder im Flur, in den Schlafräumen sowie im Wohnzimmer auf äußere Beschädigungen. ➔ Die Einlassschlitze müssen frei bleiben: Entfernen Sie z. B. Spinnenweben, Staub etc. ➔ Die Geräte dürfen nicht übertape- ziert, überstrichen oder verhängt sein. ➔ Prüfen Sie zum Schluss die Funktion: Halten Sie dafür mit einem Finger oder einem Stiel den Meldeknopf in der Mitte der Rauchwarnmelder mindestens eine Sekunde lang gedrückt. Ertönt ein kurzer Signalton, ist das Gerät intakt. Defektes Gerät schnell melden! Ein Rauchwarnmelder ist defekt oder fehlt? Dann melden Sie sich bitte rasch bei uns unter Tel. 02151 63270. Ihre Wohnstätte sorgt dann für Ersatz und somit für ein sicheres Wohngefühl. Rauchwarnmelder-Check und Winterdienst stehen an So klappt‘s mit dem Winterdienst Eis, Schnee, rutschige Wege? Der Winterdienst gehört ebenfalls zu den Mieterpflichten. Alle Mieterinnen und Mieter beteiligen sich am Winterdienst, soweit im Mietvertrag nicht steht, dass die Wohnstätte diese Aufgabe für Sie übernimmt. Es gilt, Unfälle und eventuelle Schadensersatzansprüche zu vermeiden. ➔ Der Winterdienst sollte werktags zwischen 7 und 20 Uhr nach jedem Schneefall oder bei Glätte ausgeführt werden. ➔ Räumen Sie Schnee und Eis und bestreuen Sie die Flächen mit einem handelsüblichen Granulat oder Sand aus dem Baumarkt, wenn absehbar ist, dass der Schneefall nachlässt. ➔ Vor allem die Zugangswege zum Haus sowie die Außentreppen und Bürgersteige vor dem Haus sollten freigeräumt werden. ➔ Gehwege, Fußgängerüberwege sowie die Wege zu den Mülltonnen sollten mindestens einen Meter breit geräumt sein. Kann der Nachbar helfen? Sie sind körperlich oder beruflich nicht in der Lage, den Winterdienst zu erledigen? Dann bitten Sie zum Beispiel einen Nachbarn, den Winterdienst für Sie zu übernehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich selbst um den Winterdienst zu kümmern oder für Ersatz zu sorgen, denn so kann verhindert werden, einen kostpflichtigen Dienst zu beauftragen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem WKR-Ansprechpartner oder -Hausbetreuer. Beim Winterdienst sollten alle Wege rund ums Haus mindestens einen Meter breit geräumt sein. REZEPT Rosenkohl in cremiger Soße Für 4 Personen: 1 kg Rosenkohl Salz 1 Zwiebeln 1 Knoblauchzehen ca. 1 EL Butter 200 ml Gemüsebrühe 100 g Doppelrahmfrischkäse 1 EL Senf Zucker, Pfeffer, Muskat 2 Stiele Petersilie Zubereitung: Rosenkohl am Strunk kreuzweise einschneiden, waschen und in kochendem Salzwasser ca. 10 Minuten garen. Zwiebeln und Knoblauch schälen und fein würfeln. Butter erhitzen. Zwiebeln und Knoblauch darin glasig dünsten. Mit Brühe ablöschen und aufkochen. Frischkäse und Senf einrühren. Frischkäsesoße mit Salz, einer Prise Zucker, Pfeffer und Muskat abschmecken. Rosenkohl abgießen, in die Frischkäsesoße geben und 3–4 Minuten köcheln. Rosenkohl mit Salz und Pfeffer abschmecken. Petersilie waschen, fein hacken und über den Rosenkohl streuen. Nährwerte pro Portion: 210 kcal, 12 g Eiweiß, 15 g Fett, 9 g Kohlenhydrate
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