Willkommen Zuhause 72/2023

Willkommen zu Hause #72 4 5 RÄTSEL-GEWINNER Gut gelöst und Glück gehabt „AUSBILDUNG“ lautete das korrekte Lösungswort beim Gewinnspiel unserer Ausgabe #71 Sommer 2023. Herzlichen Dank, dass Sie wieder so zahlreich teilgenommen haben! Die richtige Lösung und das entsprechende Los-Glück hatten die Wohnstätten-Mieterinnen Annabelle Momber (Breslauer Straße) und Ulrike Tommes (Bromberger Straße) sowie der Mieter Benjamin Strucken (Nernststraße). Sie alle freuten sich über Blumen und je einen Einkaufsgutschein, überreicht von unseren Auszubildenden Mia Mück und Mira Rudies. Herzlichen Glückwunsch! Sie möchten auch Ihr Glück probieren und gewinnen? Dann machen Sie doch mit beim Kreuzworträtsel auf der Rückseite dieses Magazins! Einsendeschluss ist der 14. Januar 2024. MIETER-PFLICHTEN Alle Jahre wieder … weisen wir darauf hin, dass Sie als Mieter*in zwei wichtige Pflichten haben: den Rauchwarnmelder-Check in Ihrer Wohnung zu machen und die Regeln in Sachen Winterdienst zu beachten. Jährlicher Check ist Mieterpflicht Als Mieter*in sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Rauchwarnmelder einmal pro Jahr zu überprüfen. Das bringt Sicherheit und dauert auch gar nicht lange: ➔Checken Sie die Rauchwarnmelder im Flur, in den Schlafräumen sowie im Wohnzimmer auf äußere Beschädigungen. ➔Die Einlassschlitze müssen frei bleiben: Entfernen Sie z. B. Spinnenweben, Staub etc. ➔Die Geräte dürfen nicht übertapeziert, überstrichen oder verhängt sein. ➔Prüfen Sie zum Schluss die Funktion: Halten Sie dafür mit einem Finger oder einem Stiel den Meldeknopf in der Mitte der Rauchwarnmelder mindestens eine Sekunde lang gedrückt. Ertönt ein kurzer Signalton, ist das Gerät intakt. Rauchwarnmelder-Check und Winterdienst stehen an Defektes Gerät schnell melden! Ein Rauchwarnmelder ist defekt oder fehlt? Dann melden Sie sich bitte rasch bei uns unter Tel. (02151) 63270. Ihre Wohnstätte sorgt dann für Ersatz und somit für ein sicheres Wohngefühl. So klappt‘s mit dem Winterdienst Eis, Schnee, rutschige Wege? Alle Mieter*innen der Wohnstätte beteiligen sich am Winterdienst, soweit im Mietvertrag nicht steht, dass die Wohnstätte diese Aufgabe für Sie übernimmt. Der Winterdienst gehört zu den Mieterpflichten. Es gilt, Unfälle und eventuelle Schadensersatzansprüche zu vermeiden. ➔Der Winterdienst sollte werktags zwischen 7 und 20 Uhr nach jedem Schneefall oder bei Glätte ausgeführt werden. ➔Räumen Sie Schnee und Eis und bestreuen Sie die Flächen mit einem handelsüblichen Granulat oder Sand aus dem Baumarkt, wenn absehbar ist, dass der Schneefall nachlässt. ➔Vor allem die Zugangswege zum Haus sowie die Außentreppen und Bürgersteige vor dem Haus sollten freigeräumt werden. ➔Gehwege, Fußgängerüberwege sowie die Wege zu den Mülltonnen sollten mindestens einen Meter breit geräumt sein. Kann der Nachbar helfen? Sie sind körperlich oder beruflich nicht in der Lage, den Winterdienst zu erledigen? Dann bitten Sie zum Beispiel einen Nachbarn, den Winterdienst für Sie zu übernehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich selbst um den Winterdienst zu kümmern oder für Ersatz zu sorgen, denn so kann verhindert werden, einen kostpflichtigen Dienst zu beauftragen. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem WKR-Ansprechpartner oder -Hausbetreuer. Freuten sich über Blumen und je einen Einkaufsgutschein: links oben: Annabelle Momber und Maurice Breuer rechts oben: Ulrike Tommes links: Benjamin Strucken RÄTSEL FÜR KINDER Löse das Weihnachts-Silbenrätsel Ergänze die Titel der Weihnachtslieder mit den passenden Silben. Wenn Du alles richtig hast, bilden die restlichen Silben in der richtigen Reihenfolge das Lösungswort. Beim Winterdienst sollten alle Wege rund ums Haus mindestens einen Meter breit geräumt sein. Ergänze die Titel der Weihnachtslieder mit den passenden Silben. Wenn du alles richtig hast, bilden die restlichen Silben in der richtigen Reihenfolge das Lösungswort. Die Lösung findest du auf der Rückseite dieses Magazins.

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