Willkommen Zuhause 69/2022

5 Willkommen zu Hause #69 RATGEBER Rauchwarnmelder-Check gehört zur Mieterpflicht Alle Jahre wieder … geht es um Ihre Sicherheit: Checken Sie jetzt alle Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung! Besonders im Dezember und um den Jahreswechsel herum erfreuen sich viele Menschen am Kerzenschein. Vergessen Sie aber bitte nicht: Wo offene Flammen lodern und zudem mehr als sonst gebacken und gebraten wird, kann schnell viel Rauch entstehen. Deswegen sollten Sie jetzt alle Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung checken: in den Fluren, in Schlaf- und Kinderzimmern sowie imWohnzimmer. Funktion und Einlassschlitze überprüfen Um die Installation der Rauchwarnmelder an den Decken in Ihrer Wohnung kümmert sich die Wohnstätte. Sie als Mieterin oder Mieter haben aber die Pflichtaufgabe, einmal pro Jahr alle Rauchwarnmelder zu checken. Dazu gehört, ✔ auf äußere Beschädigungen zu achten ✔ die Einlassschlitze am Rauch- warnmelder freizuhalten (Spinnenweben, Staub und sonstige Ablagerungen entfernen) ✔ darauf zu achten, dass die Geräte nicht übertapeziert, überstrichen oder verhängt sind, ansonsten kann es passieren, dass der Warnmelder bei Rauch nicht oder zu spät anschlägt. ✔ Abschließend prüfen Sie die Funktion des Rauchwarnmelders: Hierfür einfach mit dem Finger oder Besenstiel den Meldeknopf in der Mitte des Rauchwarnmelders mindestens eine Sekunde lang gedrückt halten. Ertönt ein Signal- ton, arbeitet das Gerät korrekt. Wir ersetzen defekte oder fehlende Rauchwarnmelder Sollte ein Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung defekt sein oder fehlen, melSo checken Sie die Funktion des Rauchwarnmelders: den Meldeknopf in der Mitte mindestens eine Sekunde lang gedrückt halten! Wenn dann ein Signalton ertönt, arbeitet der Rauchwarnmelder korrekt. den Sie sich bitte umgehend bei uns unter Tel. 63270. Wir sorgen schnellstmöglich für Ersatz, denn: Rauchwarnmelder machen das Wohnen sicherer. Sie können, weil sie früh Alarm schlagen, sogar Leben retten. Checken Sie also jetzt gleich alle Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung! Wer im Straßenverkehr gesehen wird, ist sicherer unterwegs. Das gilt besonders für Kita- und Grundschulkinder, die zu Fuß gehen, auf dem Fahrrad-Sozius sitzen oder sich selbst aufs Rad schwingen. Also hat die Wohnstätte Krefeld Kinder-Warnwesten mit Reflektor-Streifen besorgt, die wir gerne an Mieter*innen mit Kita- und Grundschulkindern ausgeben. Wir kümmern uns – auch um die Kleinsten. Mit der WKR-Weste einfach sicherer unterwegs www.wohnstaette-krefeld.de 2 EDITORIAL Wir kümmern uns auch in 2023 Liebe Mieterinnnen und Mieter, liebe Kunden und Freunde der Wohnstätte Krefeld, wie Sie wissen, steht die Wohnstätte für gutes und be- zahlbares Wohnen in Krefeld. Das zeigt sich nicht nur in unseren Neubauten, mit denen wir jüngst vor allem das Linner Quartier weiterentwickelt haben, sondern auch bei unseren aktuellen Sanierungsprojekten im Bestand – zwei davon stellen wir Ihnen auf Seite 8 und 9 vor. Zudem kümmern wir uns um Sie, unsere Mieterinnen und Mieter: Mit dem Online-Kundenportal machen wir Ihre Kontaktaufnahme zu uns bequem und digital (Seite 2), wir treiben das Thema E-Mobilität voran (Seite 6), wir legen dar, wie ggf. auch Sie die neuen Wohngeld-Möglichkeiten ab 2023 nutzen können (Seite 10), und wir lassen nicht locker beim Thema Energiesparen (Seite 12), weil jede gesparte Kilowattstunde bei Ihrer Nebenkostenabrechnung zählt. Natürlich dürfen in dieser neuen Ausgabe auch schöne und nützliche Anregungen, gute News und Unterhaltung nicht fehlen – viel Spaß beim Lesen! Ich wünsche Ihnen, Ihren Liebsten, Nachbarn und Freunden schöne Weihnachtstage und alles Gute für 2023! Ihr Thomas Siegert Ob Mietvertrag, Formulare, Dokumente oder Mängelmeldungen: Ihre Mietangelegenheiten können Sie jetzt auch jederzeit digital regeln: Nutzen Sie hierfür unser Online-Kundenportal meine WKR inklusive App! Über das Kundenportal der Wohnstätte erreichen Sie uns auch außerhalb unserer Geschäftszeiten bequem und rund um die Uhr online: ohne Wartezeit, ohne Anruf, Mail oder Brief. Per Laptop oder per App auf Ihrem Tablet oder Smartphone können Sie aktuell jederzeit • auf Ihren Mietvertrag zugreifen und Formulare herunterladen • Ihre Bankverbindung ändern • uns Mitteilungen schicken oder einen Schaden melden Unser Kundenportal: Da ist einiges für Sie drin ONLINE-SERVICE Ab Februar 2023 ist es in vielen Fällen möglich, die monatlichen EED-Verbrauchsmitteilungen in das Kundenportal einzustellen. Ihre Betriebskostenabrechnung für 2022 ist im Kundenportal ab Herbst 2023 einsehbar. Alles zum Kundenportal und zur Anmeldung erfahren Sie unter: https://www.wohnstaette-krefeld.de/service/kundenportal/ Mit diesem QR-Code gelangen Sie direkt zum Online-Kundenportal der Wohnstätte: meine

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