Willkommen Zuhause 69/2022

Willkommen zu Hause #69 13 12 MIETE & CO. Im neuen Jahr gibt es mehr Wohngeld und mehr Mieter*innen als bislang haben einen Anspruch darauf, weil die Einkommensgrenzen angehoben werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu haben wir hier für Sie zusammengetragen. Was ist das Wohngeld? Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für private Haushalte mit geringem Einkommen. Derzeit beziehen etwa 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld, vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Familien. Durch eine Anhebung der Einkommensgrenzen soll die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen können, auf zwei Millionen erhöht werden. Wer kann Wohngeld bekommen? Zu den Anspruchsberechtigten zählen im Grundsatz • Menschen in Arbeit oder Rente, deren Haushaltsein- kommen fürs Wohnen nicht ausreicht • Bewohner(innen) von Alten- oder Pflegeheimen • Studierende, die kein Bafög oder dieses als Volldarlehen erhalten • Bezieher(innen) von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld • Wohnungs- oder Hauseigentümer mit zu geringem Einkommen, um Kredite tilgen zu können • Gewerbetreibende in Zahlungsnot; hier nennt sich das Wohngeld dann Lastenzuschuss. Keinen Anspruch auf Wohngeld hat, • wer bereits andere Sozialleistungen erhält; etwa Hartz IV bzw. künftiges Bürgergeld • wer die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommt • wer Grundleistungen als Asylbewerber bekommt • wer Bafög oder Berufsausbildungshilfe bezieht Bei all diesen Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt. Wovon hängen Anspruch auf Wohngeld und die Wohngeldsumme ab? Eine simple Einkommensschwelle gibt es nicht. Grob gilt: Je kleiner die Differenz zwischen Einkommen und Wohnkosten, desto höher das Wohngeld. Entscheidend für die konkrete Berechnung sind vier Dinge: das Haushaltseinkommen, die Miete, die Haushaltsgröße und der Wohnort. Die komplizierte Berechnung dahinter übernimmt in Krefeld der städtische Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Dort bekommt man auch Informationen und Antragsformulare. Wie und wo beantrage ich Wohngeld? Wenn Sie noch kein Wohngeld beziehen, stellen Sie jetzt bei der Stadt Krefeld einen sogenannten „Formlosen Wohngeldantrag (zur Fristwahrung)“. Das geht ohne ausgefüllten Vordruck per Brief an: Stadt Krefeld, FB Soziales, Senioren und Wohnen, Wohngeldstelle, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Im Anschluss an den formlosen Antrag haben Sie maximal einen Monat Zeit, den amtlichen Vordruck samt Nachweisen nachzureichen. Sie erreichen die Wohngeldstelle auch per E-Mail an wohngeld@krefeld.de. Die Service-Hotline lautet Tel. 86-3636. Weitere Infos zum Wohngeld sowie Antragsformulare, die Wohngeld-Online-Beantragung etc. finden Sie u. a. hier: • www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld • www.wohngeld.org • www.wohngeldrechner.nrw.de/ Wohngeld steigt ab 2023 und mehr Haushalte haben Anspruch INTERN Drei Neue im Wohnstätte-Team Mit Kevin Schulte, Sven Fruhen und Ibrahim Öztürk begrüßt die Wohnstätte drei neue Kollegen. Das Team Oppum/Süd wird seit dem 1. August 2022 von Kevin Schulte (34) als Bestandstechniker unterstützt. Der gelernte Immobilienkaufmann, der zuvor im Bereich kaufmännische Bewirtschaftung tätig war, ist unter Tel. 6327 628 und kevin.schulte@wohnstaette-krefeld.de erreichbar. Zudem treffen Sie Herrn Schulte persönlich zur offenen Mietersprechstunde im Außenbüro Blomekamp 3 in Oppum an, immer donnerstags von 15 bis 17:30 Uhr ohne vorherige Terminabstimmung. Neu in der Bestandstechnik ist auch Sven Fruhen (44), der sich seit 1. September 2022 um bestandstechnische Dinge im Vermietungsbezirk Linn kümmert. Er ist gelernter Kundendienstmonteur Heizung/Sanitär/Mess- und Regeltechnik und kam von einem Krefelder SHK-Fachbetrieb zur Wohnstätte. Herr Fruhen ist erreichbar unter Tel. 6327 718 und sven.fruhen@wohnstaette-krefeld.de. Zudem steht er persönlich zur Verfügung bei der offenen Mietersprech- stunde im Außenbüro Kohlplatzweg 16 in Linn, jeweils donnerstags von 15 bis 17:30 Uhr ohne vorherige Terminabstimmung. Verstärkung hat auch unsere Zentrale bekommen: Neben Ina Offermanns und Martina Glum begrüßt Sie am Empfang und telefonisch (Tel. 63270) Ibrahim Öztürk (55). Herr Öztürk ist gelernter Anlagenfahrer und war auch früher als solcher beschäftigt. Seit dem 1. Juni 2022 ist er einer der ersten Ansprechpartner für unsere Mieterschaft, Wohnungssuchende, Lieferanten und Gäste des Hauses am Empfang. Kevin Schulte Sven Fruhen WKR rät, keine Zeit zu verlieren „Weil die Einkommensgrenzen beim Wohngeld-Plus steigen, raten wir unseren Mieterinnen und Mietern dazu, unbedingt ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen und diese Unterstützung zu beantragen“, sagt Peter Schwarz, Geschäftsbereichsleiter Hausbewirtschaftung bei der Wohnstätte Krefeld, „denn es gilt, keine Zeit zu verlieren. Der Mietzuschuss wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde, nicht erst, wenn die Bewilligung durch ist. Wer früh beantragt, gewinnt zunächst Zeit, später dann auch Geld.“ Ibrahim Öztürk Geduld ist dennoch gefragt: Die Stadt Krefeld weist darauf hin, dass es wegen eines verstärkten Antragsaufkommens derzeit leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommt. Im Schnitt rund 180 Euro mehr So unterschiedlich die Höhe des bewilligten Wohngeldes auch sein mag: Im Schnitt soll es ab 2023 um ca. 180 Euro pro Monat steigen. Die bisherigen Wohngeld-Haushalte bekommen dann künftig rund 370 Euro statt durchschnittlich 177 Euro im Monat.

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