Willkommen Zuhause 64/2021

4 5 Willkommen zu Hause #64 MIETE & CO. Mit dem WBS ins neue Zuhause Für gute und bezahlbare Woh- nungen in Krefeld ist die Wohnstät- te die erste Adresse. Zu unserem Angebot gehören auch öffentlich geförderte Wohnungen, die nur von Wohnungssuchenden bezogen werden können, die einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) vorlegen können. Haushalte, deren anrechenbares Ein- kommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt, können ei- nen Wohnberechtigungsschein be- kommen. Ob Single, Paar oder mit Familie, spielt dabei keine Rolle. Die jährliche Einkommensgrenze für einen WBS ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und sieht in NRW aktuell (Stand: März 2021) so aus: Ihr Einkommen sieht so aus, dass Sie eventuell für einen WBS in Frage kom- men? Ob Sie berechtigt sind, erfahren Sie beim Krefelder Wohnungsamt, wo Termine aktuell nur per E-Mail (wbs@ krefeld.de ) oder auf dem Postweg ver- geben werden: Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen Von-der-Leyen-Platz 1 47798 Krefeld Alle Informationen gibt es auch online unter www.krefeld.de/de/dienstlei- stungen/wohnberechtigungsschein/ oder wenn Sie den QR-Code scannen: Übrigens: Der WBS gilt für zwölf Monate und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen wer- den darf. Zudem gilt der WBS nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Alle Unterlagen vorhanden? Auf jeden Fall müssen Mietinteressier- te einen Ausweis und einen Einkom- mensnachweis von allen Personen, vorlegen, die in die Wohnung einzie- hen möchten. Das Einkommen ist immer vom 01.01. des Vorjahres bis aktuell nachzuweisen; auch ALG II Be- scheide, wobei der aktuelle Bescheid vollständig vorgelegt werden muss (mit Berechnungsgrundlage). Zudemmüssen, je nach Fall, folgende Dokumente vorgezeigt werden: • Schulbescheinigung ab 16 Jahre und Heiratsurkunde, sofern beides nicht beim Einwohnermeldeamt erfasst ist • Schwerbehindertenausweis • Mutterpass • Nachweis über Sorgerecht bei minderjährigen Kindern im Haus- halt, wenn die Eltern getrennt leben • Sozialhilfeempfänger brauchen eine Bescheinigung des Sozial- amtes, seit wann Sozialhilfe bezogen wird, sowie den jüngsten Sozialhilfebescheid. • ggf. weitere Bescheinigungen 19.350,– Euro/Jahr 23.310,– Euro/Jahr 5.360,– Euro/Jahr * 700,– Euro/Jahr ** + + *Zuschlag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person **Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 Einkommensteuergesetz WOHNUNGSMARKT Gemeinwohl vor Eigenwohl für sozialverträgliche Mieten In Krefeld gibt es bisher keinen über- hitzten Wohnungsmarkt mit total überzogenen Mieten. WKR-Vorstand Thomas Siegert aber mahnt: „Wenn nicht in ausreichendem Maße Wohn- raum gebaut wird, werden die Mieten steigen.“ „Große Nachfrage + kleines Angebot = höhere Miete“ – in vielen entweder sehr beliebten oder sehr großen Städ- ten stimmt diese Gleichung zuneh- mend. Auf dem hiesigen Wohnungs- markt schlägt sie nach Einschätzung von Thomas Siegert, Vorstand der Wohnstätte Krefeld, (bislang) nicht durch: „Die Krefelder Mietpreise sind insgesamt zum großen Teil sozialver- träglich.“ Das gilt besonders für die Wohnstätte: Die WKR verfügt derzeit über 8.934 Wohnungen, wovon 1.757 öffentlich gefördert sind. Die Zahl die- ser Sozialwohnungen mag klein er- scheinen, Thomas Siegert aber betont: „Die Wohnstätte bietet auch im freien Bestand viele Wohnungen mit sozial- verträglichen Mieten an.“ Bei 82 Prozent der WKR-Wohnungen liegt der Quadratmeterpreis unterhalb von 6,30 Euro; zum Vergleich: Die Be- willigungsmiete für öffentlich geförder- te Neubauwohnungen liegt zukünftig bei 6,40 Euro pro Quadratmeter. Ver- gleiche mit rheinischen Nachbarn wie Düsseldorf und Köln machen schnell klar: Die Mieten auf dem freien Woh- nungsmarkt dort sind deutlich höher als in Krefeld. „Also kann von einem überhitzten Krefelder Wohnungsmarkt mit völlig überzogenen Mieten keine Rede sein“, sagt Thomas Siegert. Chancen und Grenzen im Wohnungsbau Um den hiesigen Wohnungsmarkt mit sozialverträglichen Mieten auch künf- tig stabil zu halten bzw. zu verbessern, sieht der Vorstand der Wohnstätte fol- gende Punkte als wichtig an: ➔ Das Bauen darf durch Auflagen und neue Standards nicht noch teurer wer- den. Das mindert die Investitionsbe- reitschaft bei Investoren. ➔ Die wachsende Ablehnung von Neubauprojekten muss umgekehrt werden. Heißt: Bürger, Politik und Ver- waltung müssen es schaffen, das Ge- meinwohl im Blick zu haben und es in der Abwägung aller Interessen vor das Eigenwohl zu setzen. Thomas Siegert: „Bestandsbauten, wo Menschen heu- te gerne wohnen, waren irgendwann mal auch Neubauten.“ ➔ Die an die WKR gerichtete Forde- rung, im Innenstadtbereich brachlie- gende Wohnungen von ungezählten, verschiedenen Eigentümern zu sanie- ren bzw. neue zu bauen, lässt sich für die Wohnstätte nicht darstellen, weil sie aus Wirtschaftlichkeitsgründen in größeren Einheiten denken muss. Solche größeren Einheiten sieht man in Gartenstadt, Linn und Oppum: In diesen drei Stadtteilen hat die Wohnstätte dank Quartiersentwick- lung neuen Wohnraum im großen Stil geschaffen – für Menschen in allen Lebenslagen, für Haushalte mit niedrigen und höheren Einkommen, für Jung und Alt, mit einem Mix aus öffentlich geförderten und frei finan- zierten Wohnungen sowie mit Grund- stückverkäufen für neue Eigenheim- besitzer. Wussten Sie schon, ... dass die Redensart von der „halben Miete“ nichts mit der Wohnungsmiete zu tun hat? Vielmehr stammt sie aus der Zeit, als die Bauern ihre Erntefrüchte auf den sogenannten Mieten – das sind Lagerplätze neben dem Feld – lagerten. Wenn also die Hälfte der Ernte eingebracht ist, dann ist das „schon die halbe Miete“. Übrigens: Sollten Sie Mietrückstände haben, dann scheuen Sie sich nicht, Hilfe einzuholen. Mit den Beratungsangeboten der Wohnstätte, des Jobcenters, der Stadt Krefeld, etc. kann vermutlich eine Lösung gefunden werden. Miteinander reden ist schon mal die halbe Miete. SERVICE Die Wohnstätte stattet ihre rund 1.500 Miethäuser mit aktualisierten Aushängen aus: alle wichtigen Kon- takte für Sie auf einen Blick. Als Mieter*in der Wohnstätte kennen Sie Ihre Ansprechpartner*innen, die sich persönlich um Sie kümmern. Alle Infos stehen auf den Visitenkarten, die bei Mietvertragsabschluss ausgehän- digt werden. Sollten diese Infos mal nicht griffbereit sein, lohnt sich be- reits jetzt oder bald der Blick auf den WKR-Kontakt-Aushang im Eingangs- Damit wir gut erreichbar sind bereich Ihres Hauses. Diese Kon- takt-Aushänge haben wir aktualisiert und mit nützlichen Infos versehen, denn wir möchten für Sie gut erreich- bar sein. Unser Tipp: Machen Sie von dem Kontakt-Aushang ein Foto mit Ihrem Smartphone – so haben Sie alle Infos stets zur Hand. Andrej Vogel, Bestandstechniker für den Bezirk Uerdingen/Bockum, prä- sentiert die neuen WKR-Kontakt-Aus- hänge, die Sie im Eingangsbereich unserer rund 1.500 Miethäuser finden.

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