Willkommen Zuhause 56/2018
3 Sie fragen, wir antworten: Was Kinder dürfen und was nicht! Muss Kinderlärm in einem Mehrfamilien- haus hingenommen werden? Kinder sind nun mal von Natur aus nicht immer leise. Diese Erkenntnis ist fast jedem klar – gefällt aber nicht jedem. Lautes Spielen, Lachen und Weinen gehört laut höchstrichterlicher Rechtspre- chung zum natürlichen Verhalten von Kindern und wird folglich als zumutbar für andere Mitmenschen angesehen. Gerade in Mehrfamilienhäusern gelten Geräusche spielender Kinder ohnehin als „ortsüblich“. Mit anderen Worten: Wenn Kinder in einem Mehrfamilienhaus wohnen, ist es „üblich“, dass sie ihrem völlig normalen Verhalten entsprechend auch mal laut sind. Die subjektive Lärm- empfindlichkeit des Nachbarn spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Aber: Auch wenn Lärm grundsätzlich zu tolerieren ist, heißt das nicht, dass Kinder alles dürfen. Kinderlärm, der immer wieder deutlich über den Pegel von „typischem und altersbedingtem“ Verhalten hinausgeht, fällt wieder in die Verantwortung der Eltern. Diese müssen dann dafür sorgen, dass kein Nachbar übermäßig belästigt wird. Ob für ein Picknick, eine Wasserschlacht oder eine Fußballrunde vor der Haustür – die warme Jahreszeit lockt vor allem auch unsere jüngsten Mieterinnen und Mieter vor die Tür. Doch das Gejohle und Gekreische trifft leider nicht immer auf begeisterte Ohren. Mancher Nachbar fühlt sich gestört und fragt sich, ob er das hinnehmen muss. Solche und ähnliche Fragen wollen wir in unserer neuen Rubrik beantworten. Müssen Kinder Ruhezeiten einhalten? Ja, in der Tat müssen Eltern dafür sorgen, dass die im Mietvertrag vorgese- henen Ruhezeiten auch von ihren Kindern eingehalten werden. Bei Kindern unter sieben Jahren geht der Gesetzgeber allerdings davon aus, dass das Verständnis für Lärmbelästigung generell fehlt. Kinder in diesem Alter können nicht erkennen, dass ihr Spiel- lärm möglicherweise Mitbewohner belastet. Mit wachsendem Alter und steigendem Verständnis haben sich auch Kinder stärker an Ruhezeiten zu halten und Eltern müssen diese im Zweifel durchsetzen. Den natürlichen Bewegungs- und Spieldrang im jewei- ligen Entwicklungsstand, wie etwa Babygeschrei oder Lachen, Schreien und Weinen von Kleinkindern müssen andere Hausbewohner deshalb hinzu- nehmen. Derartiger Lärm berechtigt weder zur Mietminderung noch zur ordentlichen Kündigung. Selbst häufige und das übliche Maß übersteigende Lauf- und Spielgeräusche gehören in der Regel zum natürlichen Verhalten von Kindern und müssen von der Hausgemeinschaft toleriert werden. Dürfen Kinder im Hausflur spielen? Lärmbelästigende Aktivitäten sind in gemeinschaftlich genutzten Räumen nicht zulässig. Auch Kinder dürfen daher weder im Flur Skateboard fahren noch im Treppenhaus Fußball spielen. Hier greift ganz klar die Auf- sichtspflicht der Eltern. Rechtlich wird sehr wohl zwischen den eigenen „vier Wänden“ und den Gemeinschafts- flächen eines Hauses unterschieden. Weder Nachbarn noch Vermieter müssen tolerieren, wenn das Treppen- haus zum Kinderspielplatz umfunk- tioniert wird. Sowohl die möglichen Beschädigungen als auch das deutlich erhöhte Lärmaufkommen zählen ausdrücklich nicht zum natürlichen Bewegungs- und Spieldrang von Kindern. Das Kinder allerdings etwas ungestümer bzw. lauter das Treppenhaus passieren als erwachsene Mieter, liegt in der Natur der Dinge und ist nicht zu ändern. Ein einmaliges „Hochtrampeln“ der Treppe ist also in Ordnung, stundenlanges Fangenspielen im Treppenhaus ein- deutig nicht. i ntern her zl i ch wi llkommen 2 Liebe Mieterinnen und Mieter, liebe Kunden und Freunde der Wohnstätte Krefeld, Darüber hinaus möchte ich Ihnen zwei Zahlen vorstellen, die ich bemerkenswert finde. So zeigte eine Studie im Auftrag der Deutschen Bank, dass die Miete in deutschen Metropolen im vergangenen Jahr im Schnitt um sieben Prozent stieg. Gleichzeitig errechnete das statistische Bundesamt, dass auch die Geburtenrate in Deutschland zum fünften Mal in Folge anstieg – zufällig ebenfalls um sieben Pro- zent. Kausal haben diese beiden Zahlen natürlich nichts miteinander zu tun. Den- noch kann man daraus ablesen, dass es mehr junge Familien gibt, für die es gera- de in den Ballungszentren immer schwie- der Sommer gehört für viele Menschen zu der schönsten Zeit des Jahres. Doch große Hitze hat auch ihre Schattenseiten. Den Schatten sollten Sie daher bei zu heftiger Sonnenstrahlung öfter mal aufsuchen. Mit welchen Tricks Sie sonst noch gesund und munter durch den Sommer kommen, verraten wir in unserem aktuellen Titelthema. riger wird, eine geeignete Wohnung zu finden. Die Wohnstätte Krefeld sieht sich hier in der Verantwortung, rechtzeitig gegenzusteuern und bezahlbaren Wohn- raum zu schaffen. Kinder bereichern schon jetzt unsere Wohnquartiere und sind gerade ange- sichts unserer überalterten Gesellschaft und auch unserer Mieterstruktur ein wich- tiger Garant für die Zukunft. Dennoch gel- ten natürlich auch für Kinder bestimmte Regeln, die zu einer harmonischen Nach- barschaftskultur beitragen sollen. Welche genau das sind, lesen Sie auf Seite 3. Da uns die Sicherheit unserer Mieterinnen und Mieter am Herzen liegt, haben wir die kleinen „Lebensretter“ nicht nur wie gefordert in den Fluren, Schlaf- und Kin- derzimmern, sondern auch in den Wohn- zimmern angebracht. Die Geräte wurden wartungsarm konzipiert und besitzen eine Batterie, die für 10 Jahre ausgelegt ist. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die Sie als Mieterin oder Mieter beachten sollten: 1. Einlassschlitze müssen frei bleiben! Alle Rauchwarnmelder besitzen Ein- lassschlitze, die unbedingt frei von Spinnenweben, Staub und sonstigen Ablagerungen bleiben müssen. Selbstver- ständlich dürfen die Geräte auch nicht übertapeziert, überstrichen oder verhängt werden. 2. Jährliche Überprüfung durchführen! Einmal im Jahr sollten Sie Ihre Rauch- warnmelder auf äußere Beschädigungen überprüfen und den mittigen Meldeknopf mindestens eine Sekunde lang gedrückt halten. Ertönt ein Signalton, arbeitet Ihr Rauchwarnmelder korrekt. 3. Fehlende/defekte Rauchwarnmelder melden! Sollte ein Rauchwarnmelder aus welchen Gründen auch immer defekt, kaputt oder Immer betriebsbereit halten: Rauchwarnmelder retten Leben Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurden alle Wohnungen der Wohnstätte Krefeld mit modernen Rauchwarnmeldern ausgestattet. Die Geräte registrieren selbst feinste Rauchansammlungen in der Luft und verschaffen Ihnen als Mieterin oder Mie- ter im Ernstfall die lebensrettenden Sekunden – vorausgesetzt sie funktionieren ein- wandfrei, was wiederum in Ihrer eigenen Verantwortung liegt. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen herrliche Sommermonate und zufriedene Nachbarschaften, in denen Rücksichtnah- me und Verständnis Hand in Hand gehen. Ihr Thomas Siegert verschwunden sein, melden Sie sich um- gehend bei Ihrer Wohnstätte Krefeld. Wir sorgen schnellstmöglich für Ersatz. aktue lle s
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